Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geschäftsbedingungen für Elektrotechniker

Geltung 1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, der Ing. Mag.(FH) Halper GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. 
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage www.elektro-meister.at
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. 
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. 

2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.  
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. 
2.5. Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. 

3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich  a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder  b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 
3.6. Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.3 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.4 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

4. Beigestellte Ware
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw des Materials zu berechnen. 4.2. Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung. 
5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 
5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 
5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 
5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von ¤ 10,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. 

6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebswirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen. 

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.  
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit unsere Leistung nicht mangelhaft. 
7.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

8. Leistungsausführung
8.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. 
9.3. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.4. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. 

10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges 
10.1. Im Rahmen von Montage- und Instand-setzungsarbeiten können Schäden a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

11. Behelfsmäßige Instandsetzung 
11.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. 

12. Gefahrtragung
12.1. Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.

13. Annahmeverzug
13.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 
13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von EUR 100,00 pro Monat  zusteht. 
13.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 
13.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
13.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 
14.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.  14.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten. 
14.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
14.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
14.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.  14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
14.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
14.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.  

15. Schutzrechte Dritter 
15.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 
15.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 
15.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen  Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen. 

16. Unser geistiges Eigentum 
16.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 
16.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 
16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

17. Gewährleistung
17.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
17.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
17.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 
17.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
17.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.  17.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 
17.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 
17.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
17.9. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
17.10. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind sofern wirtschaftlich vertretbar vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. 
17.11. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. 
17.12. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. 
17.13. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. 

18. Haftung
18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2.  Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 
18.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
18.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 
18.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).

19. Salvatorische Klausel
19.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 
19.2. Wir wie ebenso wie der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

20. Allgemeines
20.1. Es gilt österreichisches Recht. 
20.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
20.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens Ing. Mag.(FH) Halper GmbH in 2353 Guntramsdorf.
20.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

Spezielle AGBs für Online-Shop Bestellungen

1. Identität des Unternehmens

Bei Bestellungen in unserem Onlineshop oder auf Basis unserer Angebote kommt der Vertrag zustande mit:

Ing. Mag. (FH) Halper GmbH
Anningerstrasse 31
A - 2353 Guntramsdorf

fon: +43(0)676-96 207 96
fax: +43(0)2236-50 63 26
email: office@elektro-meister.at

Handelsregister: 323286x LG Wr. Neustadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU64721947
Steuer Nr.: FA Mödling 191/5822
Geschäftsführer: Helmut Halper
Gerichtsstand: Gerichtsstand Mödling
Firmensitz: A-2353 Guntramsdorf
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung / GmbH

Verantwortlich für die Informationen über unsere Partnerunternehmen sind die jeweiligen Partnerunternehmen selbst.

Bei Bestellungen in unserem Onlineshop kann die Ausführung der Leistungen kann auch durch unsere Partnerunternehmen erfolgen. 

Fragen zur Bestellung oder bei Reklamationen richten Sie bitte an unseren Service unter office@elektro-meister.at.

Kammerzugehörigkeit:
Mitglied der Wirtschafskammer Österreich, Fachgruppe Elektrotechnik.

Unternehmensgegenstand:
Vermittlung und Abwicklung von Elektroinstallationen und Montagen von Werbebeleuchtungen. Gewerbliche Vorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes auf www.ris.bka.gv.at.

Freiwilliger Verhaltenskodex: www.gutezeichen.at.

Medieninhaber, Herausgeber und Verleger ist Ing. Mag.(FH) Helmut Halper, Kontaktdaten siehe oben.

2. Zustandekommen des Vertrages / Auftragsannahme
Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per Email, Fax oder Post) zustande. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen eines Werktages nach Erhalt, gilt der Vertrag auch dann als verbindlich, wenn der Auftraggeber die Bestellung nicht persönlich abgesandt hat, sofern die Bestellung unter den Zugangsdaten des Auftraggebers abgegeben wurde.
Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schliessen.
Im Verlaufe der Bestellung haben Sie im letzten Schritt -Bestellübersicht- die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschriften, Zahlungsart, bestellte Produkte usw) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern, bevor Sie Ihre Bestellung versenden.
Die Bestellung nehmen Sie vor, wenn Sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingeben und schließlich im letzten Schritt unter -Bestellübersicht- das Bestellformular durch Betätigen des Buttons -Abschicken der Bestellung- an uns versenden.
Durch das Versenden der Ware an Sie nehmen wir das Angebot (Ihre Bestellung) auf Vertragsschluss an.
Mündliche oder telefonische Absprachen, z.B. mit unseren Mitarbeitern, sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich durch uns schriftlich bestätigt werden.
Wird der Auftrag gegenüber der Auftragsbestätigung erweitert, werden die Abweichungen gesondert in Rechnung gestellt.

3. Ihr Widerrufsrecht (gilt für Kunden aus Deutschland)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Ing. Mag. (FH) Halper GmbH
Anningerstrasse 31
A - 2353 Guntramsdorf

fax: +43(0)2236-50 63 26
email: office@elektro-meister.at

4. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

4a. Ihr Rücktrittsrecht (gilt für Kunden aus Österreich)
Die Frist für den Widerruf eines Verbrauchers gem. KSchG vom Vertragsschluss beträgt 2 Wochen. Sie beginnt bei Lieferungen von Waren mit deren Lieferung, bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Tag des Auslösens der Frist (Vertragsabschluss bzw. Lieferung) zählt nicht mit. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail, Fax oder Brief an unser Unternehmen innerhalb der Frist an die untenstehende Adresse erfolgen:

Ing. Mag. (FH) Halper GmbH
Anningerstrasse 31
A - 2353 Guntramsdorf

fax: +43(0)2236-50 63 26
email: office@elektro-meister.at

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb der Widerrufsfrist begonnen wird,
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die unser Unternehmen keinen Einfluss hat, abhängt,
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnissse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§26 Abs. 1 Z 1 KSchG),
- Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
- Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§5c Abs. 4 Z 1 und 2 KSchG).

Tritt der Verbraucher nach §5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug, der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie, der Verbrauche die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Paketversandfähige Waren sind vom Verbraucher zurückzusenden; nicht paketversandfähige Waren werden von uns beim Verbraucher abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, falls er nicht in Österreich wohnt.
Ist der Kunde Unternehme gem. §1 KSchG (oder §14 BGB), so ist ein Widerruf gänzlich augeschlossen.

5. Beanstandungen, Gewährleistung
Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Beratung leisten wir nach bestem Wissen aufgrund diverser Erfahrungen, jedoch unter Ausschluss jeglicher Haftung. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz der Waren sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich zugesichert sind. Sie befreien den Auftraggeber nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich und gewissenhaft bei Lieferung zu prüfen, jede Sendung, bei der äußerlich eine Beschädigung erkennbar ist, dem Zusteller anzuzeigen und erforderlichenfalls Stichproben durchzuführen.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Produktionsfreigabe (Korrekturabzug) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Produktionsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber umgehend, noch am selben Werktag bei uns telefonisch oder per Fax anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (24 Monate ab Warenerhalt) geltend gemacht werden. Bei nicht form- und/oder nicht fristgemäßer Rüge gilt die Ware Kaufleuten gegenüber als genehmigt.
Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei gesandte Ware wird nicht angenommen.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Sollte diese fehlschlagen, können wir zwei weitere Nachbesserungen durchführen. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung, bzw. wenn der Mangel nicht geringfügig ist Aufhebung/Wandlung des Kaufvertrages. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn die Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden (siehe dazu Abschnitt "Haftung").
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Bei farbigen Reproduktionen (z.B. Werbemittel mit individueller Folienbeklebung) in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farbabweichungen zum Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorgaben, Proofs, Andrucken, sowie Korrekturabzügen und Auflagendruck. Geringfügige Farbabweichungen sind bedingt durch unterschiedliche Fertigungsverfahren drucktechnisch unvermeidbar und können nicht reklamiert werden. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.
Wird uns ein Andruck übergeben, so ist dieser für Text und Farbgebung verbindlich, vorausgesetzt, dass der Andruck auf Originalauflagenpapier und ausschussrichtig zur Verfügung gestellt wird. Für eine farbgetreue Wiedergabe gegenüber dem Andruck bei beigestellten Daten haften wir nicht, wenn der Druck bei beigestellten Daten auf Grund des vereinbarten Preises lediglich im Sammeldruck, also in Kombination mit anderen Daten erfolgen kann. Besonders bei als schwierig einzustufenden Trägermaterialien (z.B. Klebefolie oder Acryl) ist es technisch unmöglich immer die ursprünglich gewünschten Ergebnisse hinsichtlich Farben, Farbintensität und Lesbarkeit der Texte zu erielen. Der Auftraggeber hat diesbezüglich unsere Dateivorgaben zu befolgen. Wir weisen speziell darauf hin, dass bei Klebefolien die hinterleuchtet werden, eine Farbabweichung gegenüber der Betrachtung bei Tageslicht ohne Hinterleuchtung immer gegeben ist. 
Für Farbveränderungen, die durch Lager- und Lichteinflüsse mit der Zeit allenfalls entstehen können, besteht kein Ersatzanspruch.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
Vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten unterliegen unsererseits keiner Prüfungspflicht. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Auch hier verweisen wir nochmals auf unsere Datenblätter (Dateivorgaben).
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass einige Produkte hinsichtlich der Materialbeschaffenheit und/oder des eingesetzten Produktionsverfahren gewissen Produktionstoleranzen unterliegen. Dies betrifft im Besonderen Klebefolien (diese können unterschiedliche Größen aufweisen) und Schilder (hier sind Passerdifferenzen bis zu 10 mm möglich). Diese Unregelmäßigkeiten sowie Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% liegen aus technischer Sicht innerhalb der Toleranz und sind daher kein Grund zur Beanstandung. In der Regel sind solche Unregelmäßigkeiten jedoch selten. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% zum Stückpreis der bestellten Auflage abgerechnet werden.

6. Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern Ihre Bestellung und die Ihrerseits eingegebenen Bestelldaten. Sollten Sie einen Ausdruck Ihrer Bestellung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, eine Bestellbestätigung auszudrucken. Nach Durchlaufen des Bestellvorgangs mit dem abschließenden letzten Schritt -Bestellübersicht- und der Betätigung des Buttons -Abschicken der Bestellung- erhalten Sie auf Ihrem Bildschirm eine Kopie der Auftragsbestätigung Hier haben Sie die Möglichkeit, die Bestellung mit allen eingegebenen Daten auszudrucken. Wenn Sie uns Ihre korrekte eMail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie die Bestellbestätigung außerdem mit allen eingegebenen Daten per eMail.

Stand: 30.11.2009